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ÖBA 9, September 2010, Seite 553

Ministerialentwurf zum E-Geldgesetz 2010 im Parlament eingelangt

Das Bundesministerium für Finanzen hat am einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten (E-Geldgesetz 2010) im Parlament eingebracht. Der Gesetzesentwurf soll die Richtlinie 2009/110/EG vom September 2009 umsetzen.

Mit dem Entwurf zum E-Geldgesetz 2010 soll eine zeitgemäße rechtliche Grundlage für die Ausgabe von sämtlichen Arten vorausbezahlter, elektronischer Zahlungsmittel geschaffen werden. Wesentliche Inhalte des neuen E-Geldgesetzes 2010 betreffen insbesondere die folgenden Punkte:

Ausweitung des Tätigkeitsfeldes für E-Geld-Institute;

eigenständige risikoadäquate Aufsichtsanforderungen;

neuer, einheitlicher Rechtsrahmen für die Ausgabe von E-Geld in der EU.

Der Ministerialentwurf ist noch bis in parlamentarischer Begutachtung. Die Anwendung des E-Geldgesetzes soll richtlinienkonform ab dem erfolgen.

Rubrik betreut von: Sylvia Stock
Frau Mag. Sylvia Stock ist Head of Regulatory Advisory bei der Deloitte Financial Advisory GmbH; e-mail: sstock@deloitte.at
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