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Ministerialentwurf zum E-Geldgesetz 2010 im Parlament eingelangt
Das Bundesministerium für Finanzen hat am einen Gesetzesentwurf zur Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten (E-Geldgesetz 2010) im Parlament eingebracht. Der Gesetzesentwurf soll die Richtlinie 2009/110/EG vom September 2009 umsetzen.
Mit dem Entwurf zum E-Geldgesetz 2010 soll eine zeitgemäße rechtliche Grundlage für die Ausgabe von sämtlichen Arten vorausbezahlter, elektronischer Zahlungsmittel geschaffen werden. Wesentliche Inhalte des neuen E-Geldgesetzes 2010 betreffen insbesondere die folgenden Punkte:
Ausweitung des Tätigkeitsfeldes für E-Geld-Institute;
eigenständige risikoadäquate Aufsichtsanforderungen;
neuer, einheitlicher Rechtsrahmen für die Ausgabe von E-Geld in der EU.
Der Ministerialentwurf ist noch bis in parlamentarischer Begutachtung. Die Anwendung des E-Geldgesetzes soll richtlinienkonform ab dem erfolgen.