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ÖBA 8, August 2010, Seite 541

Zu den Rechtsbehelfen des Vorbehaltsverkäufers

§§ 863, 1063 ABGB

Klagt der Vorbehaltsverkäufer zeitnah sowohl auf Kaufpreiszahlung als auch auf Herausgabe der Kaufsache, liegt in der ersten Klage kein schlüssiger Rücktritt vom Kaufvertrag.

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klägerin lieferte und montierte für die spätere Gemeinschuldnerin eine Be- und Entlüftungsanlage unter Eigentumsvorbehalt. Sie legte gegenüber der Gemeinschuldnerin am Schlußrechnung über € 111.089,11. Am war ein Teilbetrag dieser Rechnung iHv € 31.362,49 noch nicht bezahlt.

Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde mit Beschluß vom das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Masseverwalter bestellt. Die Klägerin meldete im Konkursverfahren den aushaftenden Rechnungsteilbetrag zuzüglich Zinsen bis zur Konkurseröffnung als Konkursforderung iHv € 32.775,75 an. Der Masseverwalter bestritt diese Forderung. Außerdem begehrte die Klägerin nach Ablauf der Frist des § 11 Abs 2 KO die Aussonderung einzelner unter Eigentumsvorbehalt an die Gemeinschuldnerin gelieferter Teile der Be- und Entlüftungsanlage.

Mit der am eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Feststellung ihrer Forderung als Konkursfor...

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