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BaFin veröffentlicht 2 neue Rundschreiben
Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte im Juni ein Rundschreiben zu den „Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Investmentgesellschaften (InvMaRisk)“ sowie ein Rundschreiben zu „Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff WpHG (MaComp)“.
Das Rundschreiben InvMaRisk soll einen praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation der Kapitalanlagegesellschaften und selbstverwaltenden Investmentaktiengesellschaften vorgeben. Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinn dieser InvMaRisk umfaßt demnach insbesondere:
ein angemessenes Risikomanagementsystem
Regelungen für die persönlichen Geschäfte der Mitarbeiter
Regelungen für die Anlage eigener Vermögensbestandteile in Finanzinstrumente
angemessene Kontroll- und Sicherheitsvorkehrungen für den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung
Regelungen zu Verfahrensweisen bei Auslagerungen, wie zB eine Begründungspflicht von Outsourcingmaßnahmen
angemessene Kontrollverfahren
eine entsprechende Dokumentation aller im Rahmen der InvMaRisk getroffenen Maßnahmen
Das Risikomanagementsyste...