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ÖBA 8, August 2010, Seite 483

CRD II vor nationaler Umsetzung: Regierungsvorlage im Parlament eingelangt

Nach Abschluss des vorparlamentarischen Verfahrens betreffend die nationale Umsetzung des CRD II Richtlinienpakets wurde nun der parlamentarische Gesetzgebungsprozess eingeleitet. Das Bundesministerium für Finanzen hat am eine entsprechende Regierungsvorlage im Parlament eingebracht. Kern des Gesetzesentwurfes ist die Umsetzung der Richtlinie 2009/111/EG, die im wesentlichen folgende Bereiche betrifft:

Änderung des Großveranlagungsregimes: Die umfassendsten Änderungen betreffen die Begrenzungen der Großveranlagungen. Das bisherige Limit von 25% des Eigenkapitals bleibt bestehen. Entfallen soll künftig das Limit von 800% für die Gesamtheit der Großveranlagungen. Aus Harmonisierungsgründen entfallen außerdem zahlreiche nationale Wahlrechte. Dies führt insbesondere zu einer Reduzierung der begünstigenden Gewichtungen der Großveranlagungen. Zur Stärkung des Interbankenmarktes werden für Interbank-Veranlagungen begünstigende Begrenzungen vorgesehen, um kleinere Institute mit Eigenmitteln von bis zu EUR 600 Mio nicht zu benachteiligen.

Anerkennung von Hybridkapitalinstrumenten: Hybridkapital kann nun – mit adaptierten Voraussetzungen, kombiniert mit Anrechnungsbegrenzungen und lan...

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