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ÖBA 7, Juli 2010, Seite 409

EU-Kommission stellt Pläne für Bankenrettungsfonds vor

Am stellte die Europäische Kommission einen ersten Plan für ein EU-weites Netz von Bankenrettungsfonds vor. Der Plan ist noch in einem frühen Stadium, detailliertere Vorschläge sollen im Laufe des Jahres folgen.

Es wird vorerst kein gemeinsamer europäischer Rettungsfonds geschaffen, sondern nur ein harmonisiertes Netz nationaler Fonds. Entsprechend dem aus dem Umweltbereich bekannten Verursacherprinzip sollen die Rettungsfonds durch Abgaben, die von den Banken geleistet werden, finanziert werden. Die Fonds werden ex ante geschaffen und stehen somit im Krisenfall jedenfalls zur Verfügung. Es handelt sich dabei nicht um Versicherungen zur Rettung oder Sanierung notleidender Banken. Zweck derS. 410 Fonds ist ausschließlich die Erleichterung einer geordneten Abwicklung der Liquidation. Unterstützte Maßnahmen sind etwa: Bereitstellung von Finanzmitteln für Transaktionen von „Überbrückungsbanken“, vollständige oder teilweise Übertragung von Vermögenswerten und/oder Verbindlichkeiten sowie die Finanzierung einer Aufteilung in „good bank“ und „bad bank“.

Die Schaffung von Bankenrettungsfonds wird Bestandteil eines umfassenden Krisenmanagementrahmens sein. Die Kommission will ihre Über...

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