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ÖBA 7, Juli 2010, Seite 409

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht untersagt ungedeckte Leerverkäufe und ungedeckte CDS auf Staatsanleihen der Eurozone

Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am ungedeckte Leerverkäufe von Schuldtiteln von Staaten der Eurozone vorübergehend untersagt. Vorübergehend verboten wurden außerdem bestimmte ungedeckte Kreditausfallversicherungen (ungedeckte Credit Default Swaps, CDS). Die Untersagung gilt auch, wenn solche CDS in andere Instrumente z.B. Credit Linked Notes oder Total Return Swaps eingebettet sind. Darüber hinaus hat die BaFin ungedeckte Leerverkäufe von Aktien der zehn führenden deutschen Finanzinstitute untersagt.

Die BaFin begründete diesen Schritt mit den erheblichen Kursschwankungen bei Schuldtiteln von Staaten der Eurozone. Zudem hätten sich die Spreads von CDS auf Kreditausfallrisiken mehrerer Staaten der Eurozone ausgeweitet. Leerverkäufe der betroffenen Schuldtitel und der Abschluß von ungedeckten CDS auf Kreditausfallrisiken der Staaten der Eurozone hätten „weitere exzessive Preisbewegungen zur Folge, welche zu erheblichen Nachteilen für den Finanzmarkt führen und die Stabilität des gesamten Finanzsystems gefährden können“.

Die in insgesamt drei Allgemeinverfügungen verfaßten Verbote gelten seit dem , 00:00 Uhr, bis zum

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