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ÖBA 7, Juli 2010, Seite 409

FMA veröffentlicht zwei Rundschreiben im Zusammenhang mit Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am zwei Rundschreiben veröffentlicht, die den beaufsichtigten Unternehmen als Orientierungshilfe bei der Erfüllung der Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung dienen sollen. Die FMA folgt damit den ausdrücklichen Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF), die weitere Gesetzesänderungen (Terrorismuspräventionsgesetz 2010, Geldwäschenovelle 2010) mit sich bringen werden.

1) Rundschreiben zu Verdachtsmeldungen

Das Rundschreiben gibt die Rechtsansicht der FMA zu den Meldepflichten im Zusammenhang mit Verdacht auf oder bei berechtigtem Grund zur Annahme von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und verdeckter Treuhandschaft wieder. Das „Rundschreiben zu Verdachtsmeldungen“ erläutert die Bestimmungen zur Erstattung von Verdachtsmeldungen (z.B. Definition des Verdachts, zuständige Behörde, Form und Inhalt der Meldung) und den damit verbundenen Auswirkungen auf die beaufsichtigten Unternehmen (z.B. Sperren von Kundengeldern, Nichtdurchführung der Transaktion). Das Rundschreiben führt darüber hinaus deskriptiv Fallkonstellationen an, die eine mögliche Auffälligkeit beschreiben u...

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