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ÖBA 5, Mai 2010, Seite 330

Zum Eigentum am Kontoguthaben

§§ 825 ff ABGB

Von der Forderungsberechtigung aus dem Gemeinschaftskonto gegenüber der Bank ist das Recht am Guthaben selbst zwischen den Kontoinhabern zu trennen. Dieses richtet sich danach, welchem Kontoinhaber Dritte durch Einzahlung oder Überweisung auf das (gemeinsame) Konto zahlen wollen. Sodann ist zu berücksichtigen, zu wessen Lasten die Kontoabflüsse gehen. Im Zweifel steht jedem Kontoinhaber ein gleich großer Anteil zu.

Aus der Begründung:

[…]

1. Inhaltlich führt sie lediglich aus, warum ein auf einem Gemeinschaftskonto der Rekurswerberin mit ihrem verstorbenen Ehegatten befindliches Guthaben zur Hälfte ihr gehören soll. Der bloße bei der gemeinsamen Kontoeröffnung zum Ausdruck kommende Wille, daß das Konto zu Lebzeiten beiden Kontoinhabern zustehen solle, sei für die Annahme einer wirklichen Schenkung des halben Anteils am Guthaben ausreichend. Die Rekurswerberin stützt sich dabei auf eine behauptete E des LG Salzburg und auf – nicht näher angeführte – „deutsche Rsp“.

Damit ist das Rechtsmittel aber nicht geeignet, die bereits vom Berufungsgericht im Sinne der Judikatur des OGH (RIS-Justiz RS0011213; RS0070929) gelöste Rechtsfrage der Eigentumsverhältnisse an e...

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