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FMA erweitert Mindeststandards zu Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkrediten
Die österreichische Finanzmarktaufsicht hat eine Erweiterung ihrer Mindeststandards zu Fremdwährungs- und Tilgungskrediten veröffentlicht. Die Neuvergabe von Fremdwährungskrediten soll nur noch an Kreditnehmer, die ein ausreichendes währungskongruentes Einkommen bzw einen adäquaten Erlös in der gleichen Währung vorweisen können, sowie an Personen mit bester Bonität möglich sein. Zukünftig wird daher der Anwendungsbereich für Fremdwährungskredite an Verbraucher stark eingeschränkt. Die FMA hält diesbezüglich fest, daß Fremdwährungskredite an Verbraucher nicht als Massenprodukt geeignet sind und fordert daher die Kreditinstitute auf, die bestehenden hohen Volumina aushaftender Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkredite nachhaltig zu reduzieren. Die Strategien zur Verminderung des aushaftenden Volumens an Fremdwährungs- und Tilgungskrediten sind in einem schriftlichen Konzept festzuhalten. Weiters haben Banken die Risikoentwicklung der Kredite laufend genau zu überwachen und Kunden über Möglichkeiten der Risikobegrenzungen zu informieren.