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immo aktuell 3, Juni 2022, Seite 164

Und wieder grüßt der Lagezuschlag

immo aktuell 2022/29

§ 16 Abs 4 MRG

Der Lagezuschlag ist gerechtfertigt für ein Objekt im vierten Wiener Gemeindebezirk, das sich in unmittelbarer Nähe zum Schloss Belvedere befindet und von dessen Parkanlagen es durch einen von einer Straßenbahn befahrenen Straßenzug getrennt ist.

Rechtliche Beurteilung: [1] 1.1 Nach § 16 Abs 4 MRG ist ein Lagezuschlag zulässig, wenn die Liegenschaft, auf der sich die Wohnung befindet, eine Lage aufweist, die besser ist als die durchschnittliche Lage (§ 2 Abs 3 RichtWG), und die für den Lagezuschlag maßgebenden Umstände dem Mieter in Schriftform spätestens bei Zustandekommen des Mietvertrags bekanntgegeben worden sind.

[2] 1.2 Die Beurteilung, ob eine konkrete Lage (Wohnumgebung) aufgrund ihrer Eigenschaften als „besser als durchschnittlich“ zu qualifizieren ist, erfolgt nach der allgemeinen Verkehrsauffassung und der Erfahrung des täglichen Lebens (RIS-Justiz RS0111204 [T2]). Dazu bedarf es eines wertenden Vergleichs mit anderen Lagen (Wohnumgebungen). In Wien ist als Referenzgebiet für die Beurteilung der Durchschnittlichkeit der Lage ein...

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