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ÖBA 4, April 2010, Seite 215

Die sachenrechtliche Wirksamkeit des einseitig erklärten Eigentumsvorbehalts – neue Gedanken zu einer alten Streitfrage

Ein Beitrag zur Lehre von der dinglichen Einigung

Olaf Riss

Die Rechtsprechung des OGH und die in Österreich wohl überwiegende Auffassung verneinen die sachenrechtliche Wirksamkeit des einseitigen Eigentumsvorbehalts. Dieser Standpunkt wird allerdings von Teilen des Schrifttums in jüngster Zeit immer stärker in Zweifel gezogen. Der vorliegende Beitrag wertet den in überraschend zentralen Punkten divergierenden Meinungsstand zur deutschen Rechtslage aus und prüft, ob der dort angewendete Lösungsansatz auch für den österreichischen Rechtsbereich fruchtbar gemacht werden kann. Ziel ist es dabei, ein harmonisches Verständnis der durch den Eigentumsvorbehalt tangierten schuld- und sachenrechtlichen Regelungsprinzipien zu entwickeln. Dabei wird insbesondere untersucht, wie sich der Grundsatz der Vertragstreue zu den sachenrechtlichen Prinzipien der Eigentumsübertragung verhält. Für Banken hat die Frage vor allem dann Bedeutung, wenn ihnen, etwa bei der Drittfinanzierung, vom Verkäufer das vorbehaltene Eigentum übertragen wird.

The judgments of the Supreme Court and the majority opinion in Austria do not accept a property-law effect of an unilateral title retention. Recently, some legal scholars increasingly doubt this standpoint. This article eval...

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