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immo aktuell 3, Juni 2022, Seite 158

COVID-19, Distance Learning und außerordentliche Kündigung im Studentenheim

immo aktuell 2022/27

§ 1117 ABGB

Auch im Bereich des StudHG findet § 1117 ABGB Anwendung.

Bei Umstellung auf „Distance Learning“ seitens der Hochschule ist die vorzeitige Aufkündigung eines Bestandvertrags über ein Studentenheimzimmer durch den (auswärtigen) Studenten zulässig.

Sachverhalt: [1] Die Studentin E* F* trat dem klagenden Verband iSd § 29 KSchG ihre Ansprüche gegen die Vermietungsgesellschaft aus der Anmietung eines Heimplatzes in dem von der Gesellschaft betriebenen Studentenheim ab.

[2] Die Studentin ist slowakische Staatsbürgerin, wohnt in Bratislava und studiert in Österreich an einer Fachhochschule. Sie schloss mit der Beklagten am einen ab geltenden Benützungsvertrag über ein Studentenheimzimmer im StuS. 159dentenheim der Beklagten in Wien. In Pkt IV. des Benützungsvertrags, wurde ua Folgendes vereinbart:

„[…] Der gegenständliche Benützungsvertrag endet am , ohne dass es einer gesonderten Aufkündigung bedarf. […] Eine unterjährige, ordentliche Kündigung ist gem § 12 STHG unter den unten genannten Voraussetzungen möglich.

Kündigung durch den/die Heimbewohner...

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