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Die Kondiktion des Versicherers richtet sich nur gegen den Versicherungs-/Leasingnehmer, nicht aber gegen den Vinkulargläubiger/Leasinggeber
§§ 1431–1437 ABGB; § 75 VersVG
Weist der Versicherungs- und Leasingnehmer den Versicherer an, direkt an den versicherten Vinkulargläubiger und Leasinggeber zu leisten, richtet sich eine Kondiktion des Versicherers wegen rechtsgrundloser Leistung (hier: „Versicherungsbetrug“) nur gegen den Versicherungs- und Leasingnehmer, nicht aber gegen den Vinkulargläubiger und Leasinggeber.
Aus den Entscheidungsgründen:
Claudia S leaste von der s GmbH einen PKW, dessen Eigentümerin die mit der Leasinggeberin eng kooperierende Beklagte wurde, von der der Leasingvertrag abzuwickeln war. Claudia S schloß für das Fahrzeug bei der Klägerin eine unter anderem das Diebstahlsrisiko deckende Kaskoversicherung ab. Der Leasingvertrag verpflichtete die Leasing- und Versicherungsnehmerin, den Versicherungsvertrag zugunsten der Beklagten zu vinkulieren, was zunächst nicht geschah. Am zeigte Claudia S den Diebstahl des versicherten Fahrzeugs an. Nun wurde die bis dahin unterbliebene Vinkulierung vorgenommen. Nachdem die Versicherungsnehmerin ihr Einverständnis auch hinsichtlich der Höhe der Versicherungsleistung erklärt hatte, überwies die Klägerin der Beklagten am den Betrag von € 3...