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ÖBA 7, Juli 2009, Seite 533

Keine gesetzliche Grundlage für einen Auftrag des Verlassenschaftsgerichts an die Bank, die für einen Zeitraum nach dem Tod der Erblasserin gewidmete Zahlung der Rentenversicherung an diese rückzuüberweisen

§ 811 ABGB; §§ 129, 145 AußStrG

Für einen Auftrag des Gerichts an die Bank, bei welcher die Verstorbene ihr Konto gehabt hatte, das am Todestag einen Negativsaldo aufwies, die für einen Zeitraum nach dem Tod der Erblasserin gewidmete Zahlung der Rentenversicherung, welche erst nach dem Tod der Erblasserin am Konto eingegangen war, an die Rentenversicherung rückzuüberweisen, fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Das Verlassenschaftsgericht ist nicht berechtigt, insofern einen Ausgleich zwischen den Beteiligten vorzunehmen und die Begleichung entstandener Forderungen anzuordnen.

Aus der Begründung:

Die am Verstorbene war Inhaberin eines Privatkontos bei der Revisionsrekurswerberin (einer Bank). Am ging auf diesem Konto eine Rentenzahlung der D (in der Folge: Rentenversicherung) von € 155,16 für die Zeit vom 1.7. bis zum ein.

Nach Auskunft der Revisionsrekurswerberin hatte das Konto am Todestag der Kontoinhaberin einen Sollstand von € 3,85 aufgewiesen. Mit (Datum der Auskunft der Revisionsrekurswerberin) ergab sich – unter Berücksichtigung der oben genannten Buchung, einer Abbuchung vom in Höhe von € 137,33 (Empfänger: PVA...

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