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ÖBA 3, März 2009, Seite 232

Auch die erfolgreiche Anfechtung (§ 28 KO) einer Zession stellt einen Fall des § 234 ZPO dar

§§ 28, 39 KO; §§ 335, 336 ABGB; § 234 ZPO

Die erfolgreiche Anfechtung einer Zession im Konkurs bewirkt lediglich deren relative Unwirksamkeit gegenüber den Konkursgläubigern, sie läßt die Wirksamkeit der Zession im Verhältnis zwischen den unmittelbar Beteiligten unberührt. Da von § 234 ZPO nicht nur willkürliche (Voll-)Rechtsübertragungen, sondern alle Formen des Rechtszuständigkeitswechsels umfaßt sein sollen, stellt auch die erfolgreiche Anfechtung einer Zession während des bereits vor Rechtskraft des Rechtsgestaltungsurteils anhängigen Prozesses zwischen dem Zessionar und dem Zessus einen Fall des § 234 ZPO dar.

Aus der Begründung:

Am wurde über das Vermögen der Ing Günther H GmbH und der Ing Günther H GmbH & Co KG das Ausgleichsverfahren eröffnet und der Nebenintervenient auf Seiten der Beklagten zum Masseverwalter bestellt. Der in den Verfahren angebotene Zwangsausgleich wurde mit angenommen und vom Konkursgericht bestätigt. Mangels Erfüllung wurden die Konkursverfahren mit Beschluß vom des Konkursgerichts aufgehoben. Noch während aufrechten Konkursverfahrens trat der Geschäftsführer der Komplementärin die gegenständlichen Forderungen der Gemeinschuldnerinn...

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