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Genehmigungspflichtiger Gesellschafts- und Zusammenschlussvertrag
iFamZ 2023/41
§ 810 ABGB; Art IV UmgrStG
Die im Wege eines Zusammenschlusses gem Art IV UmgrStG gegen Gewährung von Gesellschafterrechten einer Personengesellschaft tatsächlich zu übertragenden Liegenschaften scheiden als „andere Veräußerungsart“ im Wege der Einzelrechtsnachfolge endgültig aus dem Verlassenschaftsvermögen aus. Derartige Vorgänge bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit der abhandlungsgerichtlichen Genehmigung.