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ZWF 4, Juli 2015, Seite 176

Steuerreformgesetz 2015/2016 – finanzstrafrechtliche Bestimmungen

Franz Reger

Mit Ministerratsbeschluss vom wurde die Regierungsvorlage zum Steuerreformgesetz 2015/2016 dem Parlament zur weiteren Behandlung übermittelt (RV 684 BlgNR 25. GP). Sie passierte den Finanzausschuss vom mit einem Abänderungsantrag betreffend die Regelungen von Bankauskünften und wurde am im Nationalrat beschlossen. Im Folgenden sollen die Bestimmungen dieses Sammelgesetzes, soweit sie das Finanzstrafrecht betreffen, dargestellt werden. Die Veröffentlichung im BGBl ist abzuwarten.

1. Allgemeine Zielrichtung

Die finanzstrafrechtlichen Änderungen stehen im Zusammenhang mit dem gesamten Steuerreformpaket. Die Hauptzielrichtung besteht daher in der Schaffung verbesserter rechtlicher Rahmenbedingungen zur abgabenrechtlichen Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet des Strafrechts. Folgende Themenbereiche sind davon betroffen:

  • Konzentration der Strafverfolgung auf Sachverhalte mit erhöhtem Sanktionsbedarf,

  • Abstimmung der Tatbestände auf abgabenrechtliche Maßnahmen der Betrugsbekämpfung,

  • Schaffung von Rechtsgrundlagen zur Verbesserung der strafrechtlichen Ermittlungen in einem sich – auch technologisch – rasant entwickelnden Umfeld und

  • Ausbau des Rechtsschutzes.

2. Grobe Fahrlässigkeit

Die Strafbarkeit ...

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