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ZWF 4, Juli 2015, Seite 175

Sachverständigenbeweis

ZWF Redaktion

§§ 125 ff StPO

Schwaighofer, Never ending story: Unreformierbarer „reformierter“ Sachverständigenbeweis, AnwBl 2015, 342

Der Autor unterzieht die ab geltenden strafprozessualen Regeln über den Sachverständigenbeweis einer eingehenden Analyse. Die Neuregelung bringe punktuelle Verbesserungen und sei wohl verfassungskonform. Bei Privatgutachten werde der OGH hingegen seine bisherige Rechtsprechung weiterführen; es sei daher zu erwarten, dass Privatgutachten trotz der Änderung des § 222 Abs 3 StPO auch künftig nicht Gegenstand des Beweisverfahrens sind.

Anmerkung

S dazu Todor-Kostic, Privatgutachten: Zivil- versus Strafverfahren, AnwBl 2015, 353; s auch die Literaturhinweise in Schmieder/Wess, ZWF 2015, 27, 83.

Mario Schmieder / Norbert Wess

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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