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Sonderdividende, Untreue, betrügerische Krida
§§ 153, 156 StGB; § 202 AktG
Paulitsch/Cernusca, Ausschüttung einer Sonderdividende – Ein Fall für betrügerische Krida und Untreue? ecolex 2015, 382
Die Autoren untersuchen vor dem Hintergrund der „Causa Meinl“ die Strafbarkeit der Ausschüttung einer Sonderdividende trotz erhöhten Anlegerprozessrisikos der Bank und kommen zum Ergebnis, dass eine solche Sonderdividende bei Kenntnis des Täters vom Verstoß gegen Bilanzierungsvorschriften und dem darauf aufbauenden nichtigen Jahresabschluss eine strafbare Vermögensgefährdung der Gläubiger hervorrufen kann. Tatbestandselemente des § 156 StGB können erfüllt sein. Beim selben Sachverhalt kann Untreue dann nicht vorliegen, wenn alle Gesellschafter zur gesetzwidrigen Ausschüttung ihre Zustimmung erteilt haben. Einwilligung lässt strafbaren Vollmachtsmissbrauch und Vermögensschaden entfallen, selbst wenn das Vorgehen zivilrechtlich rechtswidrig wäre.