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Das Bankschließfach
Frau A entdeckt bei der Sichtung des Nachlasses ihres Ehemanns B in einem Bankschließfach neben Unterlagen und einer Sammlung Luxusuhren auch einen Umschlag mit der Aufschrift „X-GmbH“, in dem sich ein hoher Bargeldbetrag und mehrere Sparbücher befinden. Mieterin des Schließfaches ist Frau A selbst. Zwar sei sie auch bei den Formalien zur Eröffnung des Schließfaches „dabei gewesen“, habe aber „zu keinem Zeitpunkt über das Vermögen verfügt“. Ausschließlich ihr Ehemann habe das Schließfach genutzt. Herr B war früher Geschäftsführer der X-GmbH. Im Zusammenhang mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der X-GmbH war Herr B kurz vor seinem Tod wegen Veruntreuung, betrügerischer Krida und anderen Delikten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Frau A informiert nach ein paar Tagen ihren Rechtsanwalt über ihren Fund: Offensichtlich ist zumindest ein Teil der im Schließfach befindlichen Vermögenswerte der X-GmbH zuzuordnen. Es liegt für sie auf der Hand, dass diese den Straftaten ihres Ehemanns entstammen. Zur „Sanierung“ dieser unangenehmen Situation schlägt der Rechtsanwalt vor, mit dem Insolvenzverwalter der X-GmbH einen Vergleich abzuschließen, ...