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Einvernehmliche Verfahrensbeendigung in Kartellverfahren
Ausgesuchte praktische Überlegungen
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat im Zuge ihrer Ermittlungen der letzten Jahre im Lebensmittelhandel, Baustoffhandel und Elektronikhandel eine Reihe von Kartellbußverfahren mittels einvernehmlicher Verfahrensbeendigung abgeschlossen. Dadurch konnte eine Vielzahl von Verfahren zeitnah beendet werden und die Behörde die freiwerdenden Ressourcen für weitere Kartellverfahren einsetzen. Überwiegend wurde die Vorgehensweise der Behörde, Kartellverfahren einvernehmlich zu beenden, von der Praxis begrüßt; teilweise wurde aber auch Kritik geäußert, wobei insb mangelnde Transparenz, Defizite bei der Rechtsfortbildung und eine Drucksituation für betroffene Unternehmen beklagt wurden. Der Schwerpunkt dieses Beitrags soll bei praktischen Überlegungen zur einvernehmlichen Verfahrensbeendigung liegen, die aktuelle Praxis der Behörde und der Rsp darstellen und sich mit einer Reihe von Änderungsvorschlägen bzw kritischen Anmerkungen zur Vorgehensweise der Behörde beschäftigen.
1. Allgemeine Überlegungen
Die Mehrzahl europäischer Wettbewerbsbehörden (so zB die Europäische Kommission, das deutsche Bundeskartellamt, die französische Wettbewerbsbehörde und die britische Wettbewerbsbehörde) hat in de...