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ZWF 3, Mai 2015, Seite 124

Festnahme, Informationsgebot

ZWF 2015/29

§ 171 Abs 4 Z 2 lit c StPO, Art 36 WÜK

Die Unterlassung der Belehrung eines Festgenommenen über die Möglichkeit der Verständigung seiner konsularischen Vertretung (§ 171 Abs 4 Z 2 lit c StPO iVm Art 36 WÜK) stellt eine grundrechtsrelevante Rechtsverletzung dar, weil diese Bestimmung ihrem Zweck nach die Unterstützung des Verhafteten bei Bemühungen um Freilassung im Auge hat.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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