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Legatserfüllung und grundverkehrsbehördliche Genehmigung
iFamZ 2023/39
Der Erbe hat dem Legatar, dem ein Teil eines Grundstücks vermacht wurde, auf seine Kosten die nach § 74 GBG erforderlichen Voraussetzungen (Vermessung des Grundstücks, Teilungsplan usw) für die Einverleibung des Eigentumsrechts des Legatars zu verschaffen.
Der schuldrechtliche Erfüllungsanspruch des Legatars (gegen den Erben als Vermächtnisschuldner) führt dazu, dass der Vermächtnisschuldner alles zu unternehmen hat, um den Schwebezustand zu beenden. Dazu zählt auch die Abgabe der erforderlichen Willenserklärungen und die Duldung der Vermessung.
[1] Die Kläger begehren gestützt auf ein Vermächtnis den beklagten, rechtskräftig eingeantworteten Alleinerben schuldig zu erkennen, (1.) in die Teilung eines Grundstücks und die Ab- und Zuschreibung des neu gebildeten Grundstücks einzuwilligen sowie sämtliche Handlungen für die Vermessung zu dulden und weiters (2.) in die grundbücherliche Einverleibung einer Dienstbarkeit zugunsten der Kläger und deren Rechtsnachfolgern im Eigentum des neu gebildeten Grundstücks einzuwilligen.
[2] Die Vorinstanzen gaben der Klage statt. Ob das Vermächtnis einer grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bedürfe, habe allein die Grundverkehrsb...