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„Zwischenschaltung“ von Managementgesellschaften
RV/1106-L/09; Rz. 104 der EStR 2000.
Die Frage der steuerlichen Zurechnung von Vergütungen, die für die Wahrnehmung einer Geschäftsführung über zwischengeschaltete, im beherrschenden Einfluss dieses Geschäftsführers stehende Kapitalgesellschaften abgerechnet werden, wurde in den letzten Jahren sehr intensiv und kontrovers diskutiert. Das Ergebnis dieses Diskussionsprozesses spiegelt sich in den Aussagen der Rz. 104 der EStR 2000 (i. d. F. EStR-Wartungserlass 2010) wider, wonach vor allem maßgeblich ist, ob die zwischengeschaltete Managementgesellschaft über einen eigenständigen, sich von der natürlichen Person abhebenden geschäftlichen Betrieb verfügt.
Die nun vorliegende UFS-Entscheidung folgt im Wesentlichen diesen Verwaltungsgrundsätzen. Die Überlassungsvergütungen an die Managementgesellschaften wurden deshalb direkt den Geschäftsführern zugerechnet, weil die zwischengeschalteten, mehrheitlich in ihrem Eigentum stehenden Managementgesellschaften kein Recht zur Auswahl des zu überlassenden Geschäftsführers, der bereits vorher in einer ähnlichen Funktion für den Entleiher tätig war, hatten (auf bestimmte Personen bezogene Überlassungsverträge) und im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über keine wesentliche U...