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Die WGG-Novelle 2022 unter aufsichtsrechtlichen Aspekten
Klärung rechtlicher Graubereiche und Qualitätssicherung von Revisionsverbänden
Die Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes schreibt explizit die gesetzgeberischen Zielsetzungen der WGG-Novelle 2019 (BGBl I 2019/85) fort, wobei sich die gegenständlichen Betrachtungen auf das Aufsichtsrecht beziehen. So wurden wesentliche Beiträge zur Klärung bisheriger Graubereiche in der Vermögenssicherung ebenso geleistet wie die Qualitätssicherung im Bereich von Revisionsverbänden gestärkt wird.
1. § 5 Abs 1 WGG – Qualitätssicherung Revisionsverband
Der Prüfungsauftrag von Revisionsverbänden gegenüber gemeinnützigen Bauvereinigungen (kurz: GBV) ist weitgestreckt. Jede Rechtshandlung einer GBV hat dem WGG sowie seinen nachgelagerten Verordnungen zu entsprechen und wird so zum (potenziellen) Prüfgegenstand. Dass Prüfungsumfang und -Inhalte über § 1 GenossenschaftsrevisionsG (kurz: GenRevG 1997) hinausgehen, veranschaulicht etwa § 4 PrüfungsrichtlinienVO. Zudem wurde die Rolle von Revisionsverbänden in der Aufsichtsarchitektur insbesondere durch die weitreichende Parteistellung gemäß § 33 Abs 2 WGG (BGBl I 2019/85) massiv aufgewertet und ausgeweitet. Den Materialien ist zu entnehmen, dass diese Entwicklung zum Anlass genommen wurde, auch die Anforderungen an St...