zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ZWF 2, März 2015, Seite 82

Sachverständige und Schadenersatz

ZWF 2015/18

§§ 125 ff StPO; §§ 1295, 1299 ABGB

(RIS-Justiz RS0026319 T8)

In Strafsachen kann der Verurteilte, solange das Verfahren noch anhängig oder ein verurteilendes Strafurteil aufrecht ist, vom Sachverständigen, auf dessen Gutachten sich das Urteil stützt, keinen Schadenersatz wegen unrichtiger Begutachtung begehren.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
Daten werden geladen...