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Geringfügigkeit
ZWF 2015/13
(RIS-Justiz RS0120079, RS0099085)
Der OGH sieht keinen Anlass, von der seit 11 Os 140/04 in stRsp etablierten Geringfügigkeitsgrenze im Vermögensstrafrecht von 100 Euro abzugehen – ungeachtet zwischenzeitlicher Inflation (mit eingehender Begründung).