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ZWF 2, März 2015, Seite 75

Strafrechtliche Verschärfungen bei Lohn- und Sozialdumping

Johannes Edthaler und Thomas Kiesenhofer

Mit dem Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014) werden jene Schwächen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSDB-G) beseitigt, die es bis dato zu einer relativ zahnlosen Verwaltungsstrafbestimmung gemacht haben. Die neuen Bestimmungen bergen über die typischen Branchen hinaus für alle in- und ausländischen Unternehmen gravierende (verwaltungs)strafrechtliche Risiken, die es mit den arbeitsrechtlichen Vorgaben „nicht so genau nehmen“ oder kein ausreichendes Kontrollsystem zur Vermeidung von Unterentlohnung eingerichtet haben. Der folgende Beitrag soll die wichtigsten Aspekte der Straftatbestände „Unterentlohnung“ und „Nichtbereithaltung“ von Lohnunterlagen näher aufzeigen.

1. Beseitigung bisheriger gesetzlicher Schwächen

Das LSDB-G, das zeitgleich mit der endgültigen Öffnung des Arbeitsmarktes gegenüber den neuen EU-Mitgliedstaaten am in Kraft trat, hatte insb die Bekämpfung der wettbewerbsschädlichen Praxis jener Firmen im Visier, die ausländische Arbeiter in Österreich zu Dumpinglöhnen beschäftigen. Der Erfolg dieser Bestimmungen blieb allerdings mäßig. Zum einen waren lediglich Unterschreitungen des „Grundlohns“ strafbar, was den Unternehmen weiterhin...

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