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Schaden und Schädigungsvorsatz beim Kredit- und Anlagebetrug
Zugleich eine Besprechung der Entscheidung des
Die Schadensfeststellung und Schadensberechnung beim Kredit- und Anlagebetrug sorgen regelmäßig für besondere Schwierigkeiten. Die Problematik besteht vor allem im relevanten Zeitpunkt der Beurteilung des Schadens, da sich vielfach erst einige Zeit nach der Vermögensverfügung zeigt, ob ein Schaden tatsächlich eingetreten und wie hoch dieser Schaden ist. Im Mai 2014 legte der OGH in einer durchaus grundsätzlich angelegten Entscheidung einige Eckpunkte fest.
1. Die Ausgangssachverhalte und die Entscheidung des Erstgerichts
Der OGH hatte in dieser Entscheidung die beiden folgenden Sachverhalte zu beurteilen.
Im Jahr 2009 gibt A gegenüber B vor, Geld gewinnbringend (in ein Restaurantprojekt) zu investieren und verleitet B damit dazu, ihm einen Betrag von 65.000 € auszufolgen. Vereinbart wird nach den Feststellungen des Erstgerichts, dass der versprochene Gewinn in Form von regelmäßigen Abstandszahlungen iHv 880 € erfolgen sollte. Der Darlehensbetrag ist durch einen Verrechnungsscheck, lautend auf B, gedeckt. Am Ende der Laufzeit von fünf Jahren (im Jahr 2014) soll zusätzlich zu den Abstandszahlungen der Darlehensbetrag von 65.000 € rückgeführt werden. Tatsächlich leistet A zwei Abstandsza...