Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sanierung von Scheindienstverhältnissen
Mit Oktober 2005 schloss der Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH mit seiner Ehefrau ein Scheindienstverhältnis mit der GmbH als Dienstgeber ab, insb vor dem Hintergrund, dass die Ehefrau „versichert“ ist und der Progressionseffekt bei der Einkommensteuer genützt werden kann. Dieses Dienstverhältnis wurde vereinbarungsgemäß jedoch nicht gelebt, sodass das Gehalt ohne zugrunde liegende Leistung der Ehefrau an diese ausbezahlt wurde. Die ausbezahlten Nettogehälter wurden für die private Lebensführung der Ehegatten verbraucht. Anfang 2015 entschließt sich der Geschäftsführer, diesen Sachverhalt im Rahmen einer Selbstanzeige offenzulegen.
Nachfolgend werden die zentralen Aspekte, die bei der Bereinigung von Scheindienstverhältnissen zu beachten sind, im Überblick dargestellt.
1. Abgabenrechtliche und finanzstrafrechtliche Aspekte
1.1. Abgabenrechtliche Konsequenzen
Auf Ebene des Dienstgebers, der GmbH, führt das Scheindienstverhältnis zu vielschichtigen steuerlichen Auswirkungen: Zum einen stellen die ab Oktober 2005 an die Ehefrau bezahlten Gehälter keine Betriebsausgaben dar, da die Ehefrau in keiner tatsächlichen Leistungsbeziehung zum Unternehmen stand; Gleiches gilt für...