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Abgabenhinterziehung: Verkürzung von USt-Vorauszahlungen
ZWF 2015/10
Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen: Durch das pauschale Nennen eines Gesamt-Hinterziehungsbetrags für mehrere Voranmeldungszeiträume werden die einzelnen Taten im Urteil nicht hinreichend konkretisiert. Das Finanzvergehen nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG wird durch das Zuwiderhandeln gegen die Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und zur fristgerechten Entrichtung der entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlungen in Bezug auf Voranmeldungszeiträume begangen, sodass sachverhaltsmäßig hinsichtlich eines jeden solchen Zeitraums eine selbständige Tat im materiellen Sinn (§ 21 Abs 1 FinStrG) vorliegt (RIS-Justiz RS0118311).