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2. Abgabenänderungsgesetz 2014
Das 2. Abgabenänderungsgesetz (2. AbgÄG) 2014 wurde am 11. 12. im Plenum des Nationalrats beschlossen und in BGBl I 2014/105, ausgegeben am , kundgemacht. Im Folgenden sollen die Bestimmungen dieses Sammelgesetzes, soweit sie das Finanzstrafrecht betreffen, dargestellt werden. Die Veröffentlichung im BGBl ist abzuwarten.
1. Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der EU
1.2. Allgemeine Zielrichtung
In einem einheitlichen Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen sind auch die Strafverfolgungsbehörden immer mehr mit grenzüberschreitenden Sachverhalten konfrontiert. Auf europäischer Ebene wurde daher ein Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts geschaffen. Damit ist die klare Absicht verbunden, die unionsweite Kriminalitätsbekämpfung zu verstärken. Es wurde damit ein noch andauernder Prozess zur Schaffung von unionsrechtlichen Normen zur Erleichterung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden in Gang gesetzt. Von den einschlägigen Rechtsakten sind hier insb das Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (im Folgenden: EURHÜbk) und der Rahmenbesc...