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Fristverlängerung für die Nichtigkeitsbeschwerde?
Roitner, Die Frist zur Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde, ÖJZ 2014, 597
Bei extremem Umfang des Verfahrens hat das Erstgericht über Antrag die gesetzliche Frist zur Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde um den Zeitraum zu verlängern, der erforderlich ist, um eine ausreichende Verteidigung zu gewährleisten (§ 285 Abs 2 StPO). Das Wort „Zeitraum“ in § 285 Abs 2 StPO meint eine in Tagen oder Wochen auszudrückende Verlängerung, nicht einen datumsmäßigen Endtermin.
S auch (11 Os 160/13h), EvBl 2014/35 (ÖJZ 2014, 232); , 15 Os 176/11p, JBl 2014, 270 (Birklbauer).
Mario Schmieder / Norbert Wess