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ZWF 1, Jänner 2015, Seite 28

Arzneimittelfälschung

ZWF Redaktion

§§ 82b–82d AMG

Zeder, Neuer Straftatbestand: Arzneimittelfälschung, ÖJZ 2014, 650

Die Herstellung von gefälschten Arzneimitteln und der Handel mit gefälschten Arzneimitteln sind seit März 2013 gerichtlich strafbar.

Rubrik betreut von: Mario Schmieder / Norbert Wess
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