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Verwendung personenbezogener Daten und Datenschutz
ZWF 2015/8
G 2/2013
Der VfGH hat § 140 Abs 3 StPO über die Verwendung von im Strafverfahren ermittelten personenbezogenen Daten als Beweismittel in anderen gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Datenschutz als verfassungswidrig aufgehoben.