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Grundrechtsgehalt des Doppelbestrafungsverbots
ZWF 2015/6
§ 363a StPO; Art 54 SDÜ; Art 50 EGC; § 2 ARHG
Der durch Art 54 SDÜ gewährte Schutz vor Doppelverfolgung ist als Grundrecht einzustufen und kann Voraussetzung für einen Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens unter analoger Anwendung von § 363a StPO sein. Das in Art 54 SDÜ normierte Doppelverfolgungsverbot kann der Entsprechung eines ausländischen Rechtshilfeersuchens entgegenstehen (RIS-Justiz RS0129032).
S auch Zeder, Sanktionen des EU-Beihilfenrechts, Steuerzuschläge: ne bis in idem zu Betrug? ÖJZ 2014, 494 (zu , Åkerberg Fransson; , C-489/10, Bonda).
Mario Schmieder / Norbert Wess