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iFamZ 1, Februar 2023, Seite 53

Minderung des Pflichtteils

iFamZ 2023/38

§ 776 ABGB

Der Ausschluss der Pflichtteilsminderung nach § 776 Abs 2 Fall 1 ABGB setzt keinen vorangehenden Kontaktaufnahmeversuch des Pflichtteilsberechtigten voraus.

Hat der Erblasser (wie auch der erwachsene Pflichtteilsberechtigte) lediglich kein Kontaktinteresse, verhält er sich also bloß passiv und bemüht sich schlicht nicht um Kontakt – wobei weder er noch der Pflichtteilsberechtigte dem anderen Anlass bzw Grund für den fehlenden Kontakt gegeben haben –, stellt dies (noch) kein „Meiden“ des Kontakts iSd § 776 Abs 2 ABGB dar, das zum Ausschluss des Rechts auf Pflichtteilsminderung führt.

[1] Die Beklagte ist die Tochter der 2017 verstorbenen Erblasserin und ihre testamentarische Alleinerbin. Die Klägerin des führenden Verfahrens, das Gegenstand des Revisionsverfahrens ist, ist die Tochter eines vorverstorbenen Sohnes der Erblasserin. In ihrem Testament vom enterbte die Erblasserin die Klägerin, weil sie sich aufgrund eines Streits zwischen ihrem Schwiegersohn und der Klägerin im Zuge des Ablebens ihres vorverstorbenen Sohnes im März 2008 auch persönlich gekränkt fühlte. Bei der Auseinandersetzung ging es darum, ob der Schwiegersohn der Erblasserin, die ihren Sohn vor seinem Tod n...

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