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Checkliste für die Erstellung einer Selbstanzeige nach § 29 FinStrG
Aufgrund der äußerst engen Auslegung und Behandlung des § 29 FinStrG als Ausnahmeregelung durch die Höchstgerichte führen zahlreiche Selbstanzeigen nicht zum gewünschten Ziel, nämlich der Strafbefreiung. Die folgende Checkliste soll dazu dienen, die häufigsten Fehler zu vermeiden, sie ersetzt jedoch keinesfalls die detaillierte Auseinandersetzung mit dem Einzelfall. Zur Vertiefung sei insb Schrottmeyer, Selbstanzeige nach § 29 FinStrG2 (2012) empfohlen (in Klammern gesetzte Randziffernverweise nehmen darauf Bezug).
1. Überblick über die Grundvoraussetzungen
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Darlegung der Verfehlung | ☐ |
Offenlegung der bedeutsamen Umstände | ☐ |
Schadensgutmachung | ☐ |
Rechtzeitigkeit | ☐ |
Täternennung | ☐ |
2. Darlegung der Verfehlung (§ 29 Abs 1 FinStrG)
2.1. Allgemeines
Die Bezeichnung als Selbstanzeige ist nicht erforderlich; der Inhalt ist entscheidend (Rz 245 ff).
Nur die vollständige Darlegung der Verfehlung führt zur vollständigen Straffreiheit (andernfalls nur Teilwirkung) (Rz 185 ff).
Jede Person kann die Selbstanzeige für den Täter erstatten (Rz 374 ff).
2.2. Notwendige Angaben (Rz 316 ff)
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Ausdrückliche Darlegung der Verfehlung | ||
Es kam zu einer Verkürzung. | ☐ | |
Welche Abgaben waren davon betroffen? | ☐ | |
Wodurch wurde die Verkürzung bewirkt (Handlung/Unterlassung)? | ☐ | |
Periode, i... |