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ZVers 6, November 2023, Seite 295

Unfallversicherung: Deckungsausschluss für Vorschädigungen infolge eines früheren Unfalls

ZVers Redaktion

RSS-E 29/23

Im vorliegenden Fall beruft sich die Antragsgegnerin hinsichtlich des Unfalls 2 auf einen Deckungsausschluss für Vorschädigungen infolge des Unfalls 1. Dies wird von der Antragstellerin auch nicht weiter bestritten, jedoch folgt denklogisch, dass die beim Unfall 2 abgezogenen Vorschädigungen, wenn diese auf den Unfall 1 zurückzuführen sind, beim Unfall 1 deckungsmäßig zu berücksichtigen sind. Gemäß den getroffenen Vereinbarungen wird Taggeld für die Dauer der vollständigen Arbeitsunfähigkeit im Beruf der versicherten Person für längstens 365 Tage innerhalb von drei Jahren ab dem Unfalltag geleistet. Diese Voraussetzungen sind nach dem der Empfehlung zugrunde liegenden Sachverhalt erfüllt, da für den Unfall 1 bislang nur für rund drei Monate Taggeld bezahlt wurde und die neuerliche Arbeitsunfähigkeit innerhalb von drei Jahren ab dem Unfalltag eingetreten ist.

Die Antragstellerin ist mitversicherte Person der Unfallversicherung ... Für die Antragstellerin ist ein (Pflege-)Taggeld von 11,40 € vereinbart. Vereinbart sind die Bedingungen 65V – Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB), welche auszugsweise lauten:

„Artikel 4 – Wann gilt die Versicherung?

Versichert...

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