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ZVers 6, November 2023, Seite 276
Zur Rechtsschutzdeckung im Zusammenhang mit einer unschlüssigen Klage II
Art 6.1, Art 9.2 und Art 21 ARB 2003
In der Rechtsschutzversicherung ist bei Beurteilung der Erfolgsaussichten kein strenger Maßstab anzulegen. Eine nicht ganz entfernte Möglichkeit des Erfolgs genügt.