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CSRD – Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten
Der Entwurf der Europäischen Kommission im Überblick
Die Europäische Kommission veröffentlichte am den Entwurf einer Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive; CSRD). Dieser sieht im Vergleich zur bisherigen EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive; NFRD) eine erhebliche Ausweitung der berichtspflichtigen Unternehmen vor und zielt vor allem auf eine Erhöhung der Transparenz und der Vergleichbarkeit der offenzulegenden Informationen sowie auf eine digitale Dokumentation ab.
1. Entwicklung/Hintergrund
Innerhalb der EU besteht aufgrund der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive; NFRD), die in Österreich durch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) umgesetzt wurde, bereits seit 2017 eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bisher waren ausschließlich (große) kapitalmarktorientierte Unternehmen von öffentlichem Interesse (public interest entity; PIE) mit durchschnittlich mehr als 500 Arbeitnehmern sowie Finanzdienstleister und Vers...