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Rechtsschutzversicherung: Ansprüche im Zusammenhang mit einer Dienstbarkeit
RSS-E 57/23
Soweit sich die Interessenwahrnehmung auf die Verhandlung über die Ausgestaltung eines Dienstbarkeitsvertrages richtet, fehlt es an einem einen Versicherungsfall im Sinne des Art 25 ARB 2018 auslösenden Verstoß. Ein etwaiger Anspruch gegenüber anderen Dienstbarkeitsberechtigten gemäß § 1042 ABGB stellt ebenfalls kein in der Rechtsschutzversicherung versichertes Risiko dar.
Der Antragsteller hat bei der antragsgegnerischen Versicherung eine Privatrechtsschutzversicherung für Selbständige ... abgeschlossen, welche unter anderem den Baustein Liegenschafts-Rechtsschutz als Eigentümer oder persönlich dinglich Nutzungsberechtigter eines Ein- oder Zweifamilienhauses samt dazugehörigem Grundstück bis 4.000m2 beinhaltet. Vereinbart sind die ARB 2018, deren Art 25 auszugsweise lautet:
„1. Wer ist in welcher Eigenschaft versichert?
Versicherungsschutz haben je nach Vereinbarung der Versicherungsnehmer und seine Angehörigen (Artikel 5.1),
1.1. für Versicherungsfälle, die in ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter des versicherten Objektes eintreten;
...
2. Was ist versichert?
Der Versicherungsschutz umfasst
2.1. die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Ver...