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Haftpflichtversicherung: Versicherungsschutz bei Anspruchskonkurrenz versicherter (konkret: Prospektkontrolle) und nicht versicherter (konkret: Abschlussprüfung) Rechtsgrundlagen
1. Der Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung umfasst die den Umständen nach gebotenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Feststellung und Abwehr einer von einem Dritten behaupteten Schadenersatzpflicht, aber nur jene Ansprüche betreffend, die grundsätzlich von der Deckungspflicht des Versicherers umfasst sind. Die Kostendeckung für die Anspruchsfeststellung und -abwehr reicht daher nicht weiter als das materiell gedeckte Risiko.
2. Im Falle einer Anspruchskonkurrenz genügt für die Gewährung des Haftpflichtversicherungsschutzes, dass einer der Ansprüche oder eine Rechtsgrundlage eines einheitlichen Anspruchs unter das Versicherungsrisiko fällt, gleichgültig, ob daneben noch andere Haftungstatbestände oder Haftungsgründe vorhanden sind. Nach diesem Grundsatz gilt, dass auch das Risiko Prospektkontrolle versichert ist, nicht jedoch das Risiko Abschlussprüfung und die gegen die versicherte Person erhobenen Ansprüche, die in Form der Anspruchskonkurrenz sowohl auf Prospekthaftung als auch auf ihre Haftung als Abschlussprüferin gestützt werden. Die grundsätzliche Deckungspflicht des Versicherers für die Abwehrkosten folgt bereits aus ...