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BFG-Erkenntnis zu Intercompany-Finanzierungen
Kritische Analyse aus dem Blickwinkel der Beratungspraxis
In diesem Beitrag soll das BFG-Erkenntnis vom , RV/2101082/2020, unter der Annahme untersucht werden, dass es sich bei dem zugrunde liegenden Sachverhalt um eine grenzüberschreitende Transaktion gehandelt hätte.
In einem ersten Schritt soll untersucht werden, ob bzw unter welchen Voraussetzungen das Nichtvorliegen schriftlicher Vereinbarungen „für sich alleine“ (dh das Fehlen rein formaler Voraussetzungen bzw der formellen Komponente bei bestehendem Naheverhältnis) eine verdeckte Ausschüttung zur Folge haben kann.
In einem zweiten Schritt soll analysiert werden, ob der in der Entscheidung des BFG angeführte methodische Ansatz zur Herleitung einer fremdüblichen Verzinsung mit den österreichischen VPR 2021 bzw den OECD-VPL im Einklang steht. Weiters wird auf die Frage eingegangen, welche Kriterien relevant sind, um zwischen kurz- bzw langfristigen Finanzierungen unterscheiden zu können, und ob die steuerliche Außenprüfung gleiche oder ähnliche Sachverhalte auch immer gleich oder ähnlich „löst“.
1. Problemaufriss
Da verdeckte Ausschüttungen regelmäßig im Rahmen von Betriebsprüfungen festgestellt werden und die Finanzverwaltung in der Praxis bei (aus ihrer Sicht) fremdunüblichem Verhalten zwischen...