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Die Arbeitskräfteüberlassung in den österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien 2021
Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes
Die Arbeitskräfteüberlassung wird in den österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien mehrfach angesprochen. Damit wird dem Rechtsanwender eine wertvolle Hilfestellung bei der Auslegung des Fremdvergleichsgrundsatzes an die Hand gegeben. Nachfolgend sollen diese Regelungen in einem Gesamtkontext gewürdigt werden.
1. Verrechnungspreisrichtlinien
Die österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (VPR 2021) stellen einen Auslegungsbehelf zum nationalen (§ 6 Z 6 EStG) und internationalen (Art 9 OECD-MA) Fremdvergleichsgrundsatz dar. Die VPR 2021 sind auf der Grundlage der aktuellen OECD-Verrechnungspreisleitlinien (OECD-VPL) erstellt. § 6 Z 6 EStG stellt die abkommensrechtlich erforderliche nationale Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes sicher. Dies verlangt nach Übereinstimmung des innerstaatlichen und des zwischenstaatlichen Fremdvergleichsgrundsatzes. Zwischen dem internationalen und dem innerstaatlichen Fremdvergleichsgrundsatz besteht eine Deckungsgleiche, wobei diese dynamisch zu verstehen ist. Es schlagen daher auch die jeweiligen neuen Erkenntnisse über die OECD-VPL auf die Auslegung des § 6 Z 6 EStG durch. Die OECD-VPL sind daher im Sinne einer dynamischen Interpretation in ihrer letztgültigen Version (OECD-VPL 2022) he...