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Standortvorteile
Erweiterte Ausführungen im VPR-Begutachtungsentwurf
In Rz 197 ff des Begutachtungsentwurfs der Verrechnungspreisrichtlinien 2020 (im Folgenden: VPR 2020 idF Begutachtungsentwurf) finden sich nunmehr in erweiterter Form Ausführungen zu sogenannten Standortvorteilen, die Gegenstand jahre-, wenn nicht jahrzehntelanger Diskussionen zwischen Steuerpflichtigen und Abgabenbehörden sowie zwischen den Abgabenbehörden untereinander sind. Diese Diskussionen könnten jetzt teilweise durch Pillar I des OECD-BEPS-2.0-Projekts zwischen den Industrie- und Schwellenstaaten abgeschwächt werden – aus der Welt sind sie jedoch nicht.
1. VPR-Begutachtungsentwurf verweist auf die OECD-Verrechnungspreisgrundsätze zu Standortvorteilen
Standortvorteile sind Kosteneinsparungen aufgrund der Merkmale eines bestimmten geografischen Markts, die Einfluss auf die Vergleichbarkeit von Märkten haben und Fragestellungen hinsichtlich der Fremdüblichkeit der Weiterreichung des Kostenvorteils aufwerfen können. Sie beziehen sich auf alle kostenbeeinflussenden Elemente (Lohn-, Material- und Transportkosten, Steuergutschriften wie etwa die Forschungsprämie in Österreich, staatliche Förderungen bzw Hilfsmaßnahmen), die in einem Land vorteilhafter als an einem anderen Standort sind...