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TPI 4, August 2021, Seite 152

Die Umsetzung des Hard-to-Value-Intangibles-Ansatzes in Österreich

Die neuen Rz 155 bis 159 VPR 2020 idF Begutachtungsentwurf

Gerhard Steiner und Christian Strauß

Der Begutachtungsentwurf der österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien (VPR 2020 idF Begutachtungsentwurf) enthält in den Rz 155 bis Rz 159 den sogenannten Ansatz der schwer zu bewertenden immateriellen Wirtschaftsgüter (hard to value intangibles bzw HTVI). Der Ansatz entstammt den BEPS-Aktionen 8 bis 10 und wurde mit dem finalen Report am veröffentlicht sowie in weiterer Folge in die OECD-VPL 2017 aufgenommen. Dieser Beitrag stellt die geplante Umsetzung des HTVI-Ansatzes in Österreich dar und thematisiert die aus Sicht der Autoren zentralen Aspekte, insbesondere hinsichtlich der Unsicherheiten in der Anwendung des Ansatzes in der Praxis.

1. Der HTVI-Ansatz

Dem HTVI-Ansatz wird von der OECD eine hohe Bedeutung beigemessen, vor allem wohl aufgrund der Aussagen der OECD, dass immaterielle Wirtschaftsgüter erheblich zur Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung beigetragen haben. Die lokale Umsetzung des Ansatzes in den einzelnen Ländern, die am Inclusive Framework der OECD teilnehmen, wird von der OECD laufend überwacht.

Der HTVI-Ansatz zielt auf Schwierigkeiten über die fremdübliche Preisfeststellung von immateriellen Werten ab, insbesondere auf den Umstand bestehender Informationsa...

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