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TPI 5, Oktober 2020, Seite 256

Update aus der Verwaltungspraxis

Konsultationsvereinbarung über die Quellensteuerentlastung für nach Großbritannien ausgeschüttete Dividenden

TPI Redaktion

, 2020-0.588.377, BMF-AV 2020/136.

Im Rahmen eines nach Art 23 Abs 3 DBA Großbritannien, BGBl III 2019/32, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit Großbritannien für Zwecke der Quellensteuerentlastung in Österreich im Zusammenhang mit Dividenden, die von in Großbritannien ansässigen Gesellschaften bezogen werden, folgendes Einvernehmen erzielt.

Mit dieser Konsultationsvereinbarung soll vor dem Hintergrund des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union die Anwendung ähnlicher Verwaltungsvorschriften, wie sie die Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 2011/96/EU des Rates vom ) vorsieht, sichergestellt werden.

„1. Das nachstehende Verfahren findet Anwendung zur Geltendmachung einer Entlastung an der Quelle von der österreichischen Abzugsteuer auf Dividenden gemäß Art 10 Abs 2 lit b (i) des Abkommens, die von im Vereinigten Königreich iSd Art 4 des Abkommens ansässigen Gesellschaften gestellt werden.

2. Eine in Österreich ansässige Gesellschaft, die an eine im Vereinigten Königreich ansässige Gesellschaft Dividenden ausschüttet, welche nach österreichischem innerstaatlichem Recht (§ 98 Abs 1 Z 5 lit a EStG iVm § 93 Abs 2 Z 1 EStG) zwar der österreichischen Abzugsteuer unterliegen, jedoch gemäß Art 10 Abs 2 lit b (i) ...

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