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TPI 5, Oktober 2020, Seite 249

Update aus der Verwaltungspraxis

Österreichisch-schwedische Konsultationsvereinbarung zur Umsetzung von Verständigungsverfahren

TPI Redaktion

, 2020-0.665.587.

Im Rahmen eines nach Art 24 Abs 3 DBA Schweden (BGBl 1960/36 idF BGBl 1970/341, BGBl 1993/132, BGBl III 2007/75, BGBl III 2008/46 und BGBl III 2010/55) geführten Verständigungsverfahrens wurde mit der zuständigen Behörde Schwedens in Bezug auf die Umsetzung von Verständigungsverfahren folgendes Einvernehmen erzielt:

Konsultationsvereinbarung

Auf der Grundlage einer Konsultationsvereinbarung nach Art 24 Abs 3 des am unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des am in Stockholm unterzeichneten Protokolls, des am in Stockholm unterzeichneten Protokolls und des am in Stockholm unterzeichneten Protokolls („das Abkommen“), haben die obersten Finanzbehörden der Republik Österreich und des Königreichs Schweden Folgendes vereinbart:

Für Zwecke der wirksamen Umsetzung von Vereinbarungen, die auf Grundlage von Art 22 des Abkommens abgeschlossen werden, sind diese Vereinbarungen ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten umzusetzen.

Diese Konsultationsvereinbarung findet auch auf Verständig...

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