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TPI 4, August 2020, Seite 208

Durchlaufkosten und Verrechnungspreise

Kathrin Schmit

In der betrieblichen Praxis können bei einem Unternehmen Kosten zum wirtschaftlichen Vorteil eines anderen Unternehmens entstehen. Diese Kosten werden häufig ohne Gewinnaufschlag „at cost“ an die entsprechende Konzerngesellschaft weiterverrechnet. Dieser Beitrag beschreibt das Konzept von Durchlaufkosten anhand der OECD-VPL und der einschlägigen österreichischen Bestimmungen.

1. Definition von „Durchlaufkosten“

Durchlaufkosten sind externe Drittkosten, die einem Unternehmen zum wirtschaftlichen Vorteil eines anderen, verbundenen Unternehmens iZm seiner Geschäftstätigkeit entstehen. Dies bedeutet, dass von diesem Unternehmen (bei dem die Kosten entstehen) keine relevanten Wertschöpfungsbeiträge erbracht werden. Das Unternehmen selbst übt demnach weder wesentliche Funktionen in diesem Zusammenhang aus noch trägt dieses wesentliche Risiken oder setzt dafür wesentliche Wirtschaftsgüter ein. Dementsprechend sind Durchlaufkosten üblicherweise ohne Gewinnaufschlag weiterzuverrechnen. Das Unternehmen, dem die Kosten ursprünglich entstehen, fungiert daher lediglich als „Vermittler“ oder „Zwischenhändler“ in dieser Transaktion.

Die Funktion beschränkt sich üblicherweise auf die bloße Beauftragu...

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